Mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die allg. Krankenhausleistungen abgedeckt. Diese umfassen alle notwendigen ärztlichen, pflegerischen und medizinischen Leistungen und Untersuchungen, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Verpflegung.
Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, entstehen Ihnen für die Inanspruchnahme der allg. Krankenhausleistungen für die Dauer der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse außer den gesetzlichen Zuzahlungen keine weiteren Kosten.
Während der Öffnungszeiten der Patientenaufnahme haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer EC-Karte zu bezahlen.
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie gegen Aufpreis folgende Sonderleistungen wählen:
Bei Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit Chefarzt-Behandlung erhalten Sie automatisch auch in allen anderen Fachabteilungen eine Versorgung durch den jeweiligen Chefarzt bzw. seinem Vertreter, sofern fachübergreifende Fragestellungen im Rahmen der Behandlung und Diagnostik entstehen.
Dr. Patrick Löhr | Chefarzt Orthopädie / Unfallchirurgie/ Sporttraumatologie / Alterstraumatologie / Wirbelsäulenchirurgie |
Jochen Weinlich | Chefarzt Anästhesie/Intensivmedizin |
D. (univ. Alep) Hazem Zakri | Innere Medizin / Kardiologie, Chefarzt |
Sofern Sie eine ständige Begleitung Ihres Angehörigen wünschen, können Sie mit uns die Unterbringung und Verpflegung als Begleitperson vereinbaren. Sie erhalten dann, sofern es die aktuelle Belegung zulässt, ein Krankenhausbett sowie eine Vollverpflegung.
Auskünfte über Wahlleistungen und Preise erhalten Sie in der Patientenaufnahme:
Ansprechpartnerin
Die Verantwortung für Ihre Behandlung tragen die Ärzte. Bitte haben Sie Vertrauen zu ihnen und beachten Sie deren Anordnungen und Empfehlungen. Unsere Ärzte sind gerne bereit, Fragen zu Ihrer Erkrankung und deren Behandlung zu beantworten, entweder während der Visite oder nach Vereinbarung in einem persönlichen Gespräch.
Es ist verständlich, dass auch Ihre Angehörigen wissen möchten, wie es Ihnen geht. Die Ärzte, wie auch alle anderen Mitarbeiter des Krankenhauses, unterliegen aber der Schweigepflicht. Auskünfte sind deshalb nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis möglich. Dies sollten Sie zuvor mit dem Stationsarzt abklären.
Wir freuen uns mit Ihnen und Ihren Angehörigen, wenn Ihre Gesundheit soweit wieder hergestellt ist, dass ein weiterer stationären Aufenthalt nicht mehr notwendig ist und Sie nach Hause entlassen werden können. Haben Sie noch entliehene Gegenstände, wie z.B. Schienen, Gehhilfen etc.? Dann geben Sie diese bitte der Stationsleitung zurück.
Wollen Sie das Krankenhaus ohne Einwilligung des Arztes vorzeitig verlassen, müssen Sie durch Unterschrift bestätigen, dass Sie die Verantwortung für alle etwaigen Folgen selbst übernehmen. Bedenken Sie bitte, dass solch ein Schritt auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann. Die Entlassung kann aber auch bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung oder durch ungebührliches Verhalten erfolgen.
Die Hausordnung finden Sie im Eingangsbereich (Schaukasten neben dem Kiosk).
Eine bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung gewährleisten wir durch ein standardisiertes Entlassmanagement. Die Planung und Durchführung des Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell in einem multiprofessionellen Team.
Weiterführende Informationen zum Entlassmanagement finden Sie unter folgendem Link: Patienteninformation Entlassmanagement
Bei zusätzlichem Informationsbedarf erreichen Sie uns
Montag bis Freitag 09:00-19:00 Uhr
Samstag/Sonntag 10:00-14:00 Uhr
über die Rufnummer (0 26 62) 85-0